Ausbildungsdauer:

 

3 Jahre.

 

Anmeldung

 

Die Schüler werden über die Ausbildungsbetriebe angemeldet. Die Ausbildungsbetriebe können hier ihre Auszubildenden anmelden.

 

Arbeitsgebiete:

 

Mediengestalter/-innen sind qualifiziert für die elektronische Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien, zum Beispiel Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Werbespots, Lehrfilme, Musikvideos sowie Multimediaprodukte.

 

Berufliche Fähigkeiten:

 

Mediengestalter/Mediengestalterinnen beraten Programmmitarbeiter bei der Gestaltung und Planung von Produktionen und bereiten sie vor, wählen die notwendigen Geräte aus und nehmen sie in Betrieb, sichten und prüfen Aufzeichnungen, beschaffen Bild- und Tonmaterial aus Archiven und führen Format-und Normwandlungen durch, machen Tonaufnahmen, bearbeiten, mischen und schneiden Sprache und Musik, nehmen selbständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf, bearbeiten Bild- und Tonaufzeichnungen am Schnittplatz, führen Bildmischungen in Zusammenarbeit mit Regie und Kamera auch unter Live-Bedingungen durch.

 

Ausbildung:

 

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. Es muss ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen sein, der den Beruf Mediengestalter/Mediengestalterin Bild und Ton ausbildet.
Der Betrieb meldet den Auszubildenden dann an der Berufsschule an.

 

Schulischer Unterricht:

 

Der schulische Unterricht umfasst ca. 36 Wochenstunden in 12 Wochen, d.h. der Unterricht ist als Blockunterricht in 2-Wochen-Blöcken organisiert.
Der Unterricht beginnt stets im neuen Schuljahr nach den Sommerferien laut Blockplan.

 

Unterrichtsfächer:

 

  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
  • Religionslehre
  • Berufsfachliche Kompetenz

   Vermittelt Inhalte und Prozesse entsprechend den beruflichen Fähigkeiten.